Deine Ausbildung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Deine Prüfung legst du auf dem Automatikfahrzeug ab. Nach bestandener Prüfung darfst du nur Automatikfahrzeuge fahren. Somit gehst du sorglos in die Prüfung.
Mindestalter: 18 oder 17 (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren nach § 48a)
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):Ersterwerb:
- 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Klassenspezifischer Stoff Klasse B á 90 Minuten
Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:Grundstufe/Aufbaustufe:
- Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
- Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“
Stufe der Sonderfahrten:
- mind. 5 x a 45min. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- mind. 4 x a 45min. Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- mind. 3 x a 45min. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Training selbständiges Fahren
- Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung