Deine Ausbildung und praktische Prüfung findet auf einem Fahrzeug mit manueller Kraftübertragung statt. Nach bestandener Prüfung darfst du Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren
Mindestalter: 18 oder 17 (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren nach § 48a)
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Ersterwerb:
- 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Klassenspezifischer Stoff Klasse B á 90 Minuten
Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:Grundstufe/Aufbaustufe:
- Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
- Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“
Stufe der Sonderfahrten:
- mind. 5 x a 45min. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- mind. 4 x a 45min. Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- mind. 3 x a 45min. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Training selbständiges Fahren
- Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung